Liebe Patienten und Interessierte
In unserer Praxis gilt die 3G- Regel!
Bitte führen Sie das Impfzertifikat, die Genesenenbescheinigung oder das Zertifikat des Schnelltests mit!
Ein negativer Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24h sein. Kinder unter 6 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Schülerinnen und Schüler von 6-15 Jahren gelten als getestete Personen ohne Nachweis. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahre wird der Immunisierungs – und Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
Es besteht weiterhin Maskenpflicht!
Um die Hygieneregeln einhalten zu können, mussten wir unsere Praxis etwas umgestalten. Im Wartezimmer gibt es aufgrund der aktuelle Situation leider zur Zeit weder Getränke, noch Spielzeug.
Um einen Blick auf die einzelnen Räume zu werfen, klicken Sie bitte hier.